Verpackungsrichtline Deutschland
Sehr geehrter Geschäftspartner,
in Zusammenhang mit der europäischen Verpackungsrichtline (Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle) sowie dem damit einhergehenden deutschen Verpackungsgesetzes von 2017 (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG)), letztmalig novelliert im Jahr 2021, dürfen wir wie folgt informieren:
Die M-TEC GmbH und die M-TEC Energy Systems GmbH sind vom VerpackG betroffen, da von diesen erstmalig mit Produkten befüllte Verpackungen in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Gemäß § 15 Abs. 1 VerpackG müssen wir über Rückgabemöglichkeiten der nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Deutschland informieren.
Dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommend dürfen wir Sie hiermit informieren, dass wir sämtliche nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen am Ort der Übergabe, gemäß vereinbarter Lieferbedingungen, oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen und diese einer Wiederverwendung oder Verwertung zuführen.
Für die Organisation der Rücknahme dürfen Sie sich im Bedarfsfall gerne an die Auftragsabwicklung der M-TEC wenden. In vielen Fällen ist unsere Verpackung mit dem Recycling- oder Materiallogo gekennzeichnet, um ein späteres Recycling zu vereinfachen.
Darüber hinaus praktizieren wir einen verantwortungsvollen Umgang mit Verpackungen im Sinne der Abfallhierarchie „Vermeiden vor Vermindern vor Verwerten“, indem wir
- wo möglich Mehrwegsysteme einsetzen (z.B. EU-Paletten);
- beim Einsatz von Verpackungen den Verbrauch auf ein Minimum reduzieren;
- beim Einkauf von Verpackungen auf Schadstoffbeschränkungen achten, auf Recyclingmaterial zurückgreifen oder auf gute Recyclingfähigkeit achten.
Insofern Sie die freiwillige Rückgabemöglichkeiten nicht wahrnehmen, gehen wir davon aus, dass Sie die Verpackungen eigenständig einer Wiederverwendung oder Verwertung zuführen.